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Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG):

* ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG)
* der Inbegriff der Rechte und Pflichten derjenigen, welche ihre Einlagen auf die Aktie im Sinne von Nr. 1 geleistet haben (Aktionär) gegenüber der Gesellschaft (etwa §§ 11, 12, 64 AktG, vergleichbar mit dem Geschäftsanteil an einer GmbH)
* ein Wertpapier, welches den Anteil an einer Gesellschaft (auch Anteilsschein) verbrieft.

Aktien sind von Aktienoptionen zu unterscheiden - dem Recht, den Kauf oder Verkauf einer Aktie durch einseitige Erklärung ausüben zu dürfen.

In Deutschland werden die Gesellschaften, die ihr Grundkapital in Aktien zerlegen und diesen Anteil verbriefen, als Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bezeichnet. Aktien können (müssen aber nicht) an einer Wertpapierbörse oder außerbörslich gehandelt werden.

Der Börsenkurs ist ein an einer Börse festgestellter Preis eines Finanzinstruments oder eines anderen an einer Börse gehandelten fungiblen Wirtschaftsgutes, z.B. eines mineralischen Rohstoffes wie Erdöl, Kupfer, Gold oder eines landwirtschaftlichen Produktes (z.B. Weizen, Mais, Soja).

Der Kurs ergibt sich aus Angebot und Nachfrage am gehandelten Gut. Grundsätzlich nehmen die Börsenmakler zunächst alle Kauf- und Verkaufswünsche, sog. „Orders“ entgegen und errechnen anschließend, bei welchem Kurs der größte Umsatz (an Aktien) zustande kommt, also möglichst viele der vorliegenden Kauf- und Verkaufswünsche erfüllt werden.